Vollsanierung
Sie möchten Ihr Bestangsgebäude zum Effizienzhaus sanieren
Das Effizienzhaus verwandelt Ihren Altbau in einen energetischen Neubau, oder besser.
Dazu wird die gesamte thermische Hülle so verbessert, dass die Wärme im Gebäudeinneren vollständig aus Bauteilen mit hohem Wärmeschutz umschlossen wird. Also: Wände, Decken und Dach dämmen, Fenster und Türen ersetzen. Diese Maßnahmen verändern den H´T-Wert.
Ein günstiger H´T-Wert, die Wahl des Energieträgers, der Haustechnik und der Einsatz erneuerbarer Energien beeinflussen den qP-Wert.
Weitere Einflüsse
- der Wärmebrückenzuschlag wird optional reduziert. Hierüber sind wahlweise Gleichwertigkeitsnachweise oder Detailberechnungen als Nachweise anzufertigen
- die Luftwechselzahl wird optional reduziert. In dem Fall muss die Luftdichtheit der thermischen Hülle per Blower-Door-Messung nachgewiesen werden
- die Lüftung des Gebäudes wird optional mit Lüftungstechnik mit Wärmerückgewinnung durchgeführt. Auch hier wird der Blower-Door-Test zur Pflicht
- das Verhältnis von Oberfläche zu Volumen wird von der Architektur und dem Gebäudetyp beeinflusst. Günstig sind kompakte, möglichst würfelartige Kubaturen. Wenn einseitig angebaut ist (Doppelhaushälfte) oder mehrseitig angebaut ist (Reihenmittelhaus), ist ein Effizienzhaus leichter zu erreichen als z.B. bei einem freistehenden Winkelbungalow.
Die Sanierung zum Effizienzhaus ist die umfangreichste energetische Modernisierung. Entsprechend attraktiv sind die Konditionen in der Förderung.
Infobox Energiebilanz
Die Energiebilanz ist das zentrale Instrument zur energetischen Bewertung eines Gebäudes und findet immer Anwendung bei:
- Sanierung eines Bestandgebäudes zum Effizienzhaus
- Klimafreundlicher Neubau
- Wärmeschutznachweis gem. LBauO im Bauantragsverfahren
- Energieausweis nach dem Bedarf
Ein Wohngebäude wird über zwei wesentliche energetische Eigenschaften definiert:
- Primärenergiebedarf qP
- Hüllflächenkennwert H´T
Beide Werte werden für jedes Gebäude individuell ermittelt. Beide Anforderungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.
Parallel wird immer das architekturgleiche Referenzgebäude erstellt, das aber die Eigenschaften besitzt, wie im GEG vorgegeben. Der Vergleich des bilanzierten Projektgebäudes mit dem Referenzgebäude ergibt schließlich die Bewertung, ob die Anforderungen erfüllt sind.
Grundlagen sind:
- GEG Gebäudeenergiegesetz definiert die Anforderungen
- DIN V 18599 reglementiert die Bilanzierungsanwendung.
Der qP-Wert wird wesentlich bestimmt von:
- Energieträger: Strom, Gas, Öl, Biomasse, Solarenergie, Wasserstoff, Netzwärme, auch Kombinationen, sonstige
- Anlagentechnik, wie Brennwertnutzung, Leitungs- und Armaturendämmung, Leitungslängen u. -verläufe, Zirkulationen, Variationen bei Wärmepumpen u. dgl. m.
- den Eigenschaften des Gebäudekörpers, also H´T-Wert
Der H´T-Wert wird wesentlich bestimmt von:
- der Kubatur/Architektur
- dem Verhältnis aus Oberfläche und Volumen
- den U-Werten der Bauteile (Wärmeschutzqualitäten)
- dem Wärmebrückenzuschlag
- der Luftwechselrate
- der Luftdichtheit des Gebäudes
- einer optionalen Wärmerückgewinnung der Lüftung
Das " Zwei-Kennwerte-System" erlaubt gewisse Freiheitsgrade in der Konfiguration eines Gebäudes. So können einzelne Defizite durch Übererfüllung an anderer Stelle ausgeglichen werden. Diese Neuerung wurde erstmals im Jahr 2002 mit dem Vorgänger des GEG, der EnEV Energieeinsparverordnung eingeführt.
Zur Energiebilanz gehört auch der Nachweis des Sommerlichen Wärmeschutzes, also die Begrenzung der Raumerwärmung über die Fenster durch die Sonne.