Teilsanierung
Sie möchten Teile Ihres Gebäudes sanieren und dafür Fördermittel beantragen
In der Teilsanierung werden einzelne Bereiche eines Gebäudes modernisiert.
Die BEG - Bundesförderung effiziente Gebäude - fördert für den Gebäudekörper mit den Anforderungen an den max. U-Wert [W/m²K]
- Dach 0,14
- oberste Geschossdecke 0,14
- Decke über unbeheiztem Keller u. Bodenplatte 0,25
- Wände 0,20
- Fenster 0,95
- Dachflächenfenster 1,00
- Außentüren 1,30
- weitere, wie Verglasungstausch, Innendämmung, usw.
mit 15% Zuschuss der förderfähigen Kosten 30.000,- Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr.
Über einen vorgeschalteten Individuellen Sanierungsfahrplan ISFP können zus. 5% bei gleichzeitiger Erhöhung der förderfähigen Kosten auf 60.000,- Euro/WE/a erreichen.
Durchführer ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Dabei ist zwingend ein Energie-Effizienz-Experte einzubinden, der
- die Fördervoraussetzungen klärt
- die Unternehmerangebote prüft
- die Bescheinigung über den Liefer- u. Leistungsvertrag einholt
- die TPB - Techn. Projektbeschreibung erstellt
- den Förderantrag per Vollmacht stellt (optional)
- die Baumaßnahme begleitet
- die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen überwacht
- ggf. Planungsleitungen erbringt, wie Lüftungskonzept oder Wärmebrückenberechnung
- die Unternehmerrechnungen prüft
- den TPN - Techn. Projektnachweis erstellt
- den Verwendungsnachweis erstellt, sofern bevollmächtigt, und sämtliche Korrespondenz mit dem Bafa führt
Die Leistungen des Energie-Effizienz-Experten sind mit 50% Zuschuss förderfähig. Der (hierfür zusätzliche) förderfähige Kostendeckel ist gestaffelt nach der Anzahl der Wohneinheiten.