Teilsanierung

  • Dach

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  • Fenster

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  • Fassade

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Sie möchten Teile Ihres Gebäudes sanieren und dafür Fördermittel beantragen

In der Teilsanierung werden einzelne Bereiche eines Gebäudes modernisiert.


Die BEG - Bundesförderung effiziente Gebäude - fördert für den Gebäudekörper mit den Anforderungen an den max. U-Wert [W/m²K]

  • Dach 0,14
  • oberste Geschossdecke 0,14
  • Decke über unbeheiztem Keller u. Bodenplatte 0,25
  • Wände 0,20
  • Fenster 0,95
  • Dachflächenfenster 1,00
  • Außentüren 1,30
  • weitere, wie Verglasungstausch, Innendämmung, usw.

 

mit 15% Zuschuss der förderfähigen Kosten 30.000,- Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr.

Über einen vorgeschalteten Individuellen Sanierungsfahrplan ISFP können zus. 5% bei gleichzeitiger Erhöhung der förderfähigen Kosten auf 60.000,- Euro/WE/a erreichen.


Durchführer ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Dabei ist zwingend ein Energie-Effizienz-Experte einzubinden, der

  • die Fördervoraussetzungen klärt
  • die Unternehmerangebote prüft
  • die Bescheinigung über den Liefer- u. Leistungsvertrag einholt
  • die TPB - Techn. Projektbeschreibung erstellt
  • den Förderantrag per Vollmacht stellt (optional)
  • die Baumaßnahme begleitet
  • die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen überwacht
  • ggf. Planungsleitungen erbringt, wie Lüftungskonzept oder Wärmebrückenberechnung
  • die Unternehmerrechnungen prüft
  • den TPN - Techn. Projektnachweis erstellt
  • den Verwendungsnachweis erstellt, sofern bevollmächtigt, und sämtliche Korrespondenz mit dem Bafa führt


Die Leistungen des Energie-Effizienz-Experten sind mit 50% Zuschuss förderfähig. Der (hierfür zusätzliche) förderfähige Kostendeckel ist gestaffelt nach der Anzahl der Wohneinheiten.