Heizungstausch

Sie möchten Ihre Altheizung durch moderne Heiztechnik ersetzen











Das ist mittlerweile zu einer anspruchsvollen Aufgabe geworden.


Unter "Altheizung" verstehen wir die Standards der vergangenen Jahrzehnte:

  • Gasheizung
  • Ölheizung
  • Einzelofen-Elektronachtspeicher, sehr selten auch Blockspeicher
  • Elektrodirektheizung, hierunter fallen auch "helle" und "dunkle" Infrarotstrahler

Diese haben gemein, dass entweder ein fossiler Energieträger verbrannt, oder Elektroenergie direkt in Wärme gewandelt wird.


Die moderne Heiztechnik ist durch die CO2-Reduzierung motiviert:

  • Biomasseverbrennung (Scheitholz, Hackschnitzel oder Pellets) emittiert das CO2 des eigenen Aufwuchses
  • Luft-Wasser-Wärmepumpe nutzt den Energiegehalt der atmosphärischen Luft oder unbeheizter Räume
  • Wasser-Wasser-Wärmepumpe nutzt den Energiegehalt des Grundwassers oder eines Fließgewässers
  • Sole-Wasser-Wärmepumpe nutzt den Energiegehalt des Erdreichs oberflächennah mit Flächenkollektor oder oberflächenfern als tiefgebohrte Erdwärmesonde. Es gibt noch die Varianten "Energiezaun" und "PVT", also ein solegekühltes PV-Kombimodul
  • Wasserstofftechnologie
  • Photovoltaik wandelt solare in elektrische Energie
  • Solarthermie wandelt solare in thermische Energie
  • Windenergie wandelt kinetische in elektrische Energie


Für die Umrüstung müssen  gesetzliche Vorgaben und die  Eigenschaften Ihres Gebäudes in Einklang gebracht werden


Gesetzliche Vorgaben

Geregelt wird das aktuell im §71 "Anforderungen an eine Heizungsanlage" des Gebäudeenergiegesetzes GEG2024. Die wesentlichen Aussagen zur Errichtung neuer Anlagen sind:

  • mind. 65% der Wärme stammt aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme
  • die Wahl des/der Energieträger und auch der Technologie ist frei
  • die Erfüllung des 65%-Anspruchs ist pauschal mit z.B. Wärmepumpe oder Pelletskessel erfüllt. Nichtpauschale Lösungen sind auch möglich, bedürfen aber der Nachweisführung durch Fachleute (Berechtigung gem. §88 GEG)
  • es gelten Übergangsfristen bis 2026, bzw. 2028 in Abhängigkeit der kommunalen Wärmeplanung, in denen die 65%-Anforderung ignoriert werden kann, wenn der Anschluss an ein Wärmenetz in Aussicht steht, oder dass nach Fristablauf die Energieträger zeitlich gestaffelt steigende Anteile erneuerbarer Energien enthalten.


Der §72 GEG2024 "Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen" hat zwei wichtige und interessante Aussagen:

  • Heizkessel für flüssige oder gasförmige Brennstoffe bis Baujahr 1990 dürfen nicht mehr betrieben werden, sofern es keine Niedertemperatur- oder Brennwertgeräte sind.
  • Ab 01.01.2045 dürfen Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.


Eigenschaften Ihres Gebäudes

Das ist in der Natur der Sache liegend sehr individuell.

  • Der Wärmeschutzstandard des Gesamtgebäudes bestimmt die absolut benötigte thermische Energiemenge und die Heizlast und damit die Leistungsgrenze einer Flächenheizung
  • Das Platzangebot verhindert oftmals eine Pelletanlage, da hier neben dem Heizkessel ein Pufferspeicher und ein Pelletsilo untergebracht werden will
  • Das Dach ist in der Regel die Aufbaufläche für elektrische oder thermische Solarenergienutzungen. Ausrichtung, Winkel, Größe und Verschattungsfreiheit bestimmen die Möglichkeiten
  • Das Platzangebot der Außenanlage mit Grenzabständen und dergleichen entscheidet über mögliche Außengeräte der Luft-Wasser-Wärmepumpen. Ähnlich verhält es sich für technische Anlagen der geothermischen Erschließung


Entscheidungsfindung

Neben den gesetzlichen Vorgaben und den örtlichen Gegebenheiten kommen noch hinzu:

  • Ihre Meinung / Vorlieben / Einstellung zu den Technologien und Energieträgern
  • Ihre finanziellen Möglichkeiten
  • Perspektivische Sanierung des Baukörpers
  • Einschätzung der Energiepreisentwicklung
  • Förderung


Für die Modernisierung gibt es zwei mögliche Wege:


Der einfache Weg entspricht eigentlich dem, was in der Vergangenheit gemacht wurde: Heizungsbauer bestellen und Angebot machen lassen, vielleicht noch mit dem Schornsteinfeger sprechen.

Mittlerweile kommen dankenswerterweise aus dem Handwerk die Hinweise, dass es Förderungen gibt und man doch bitte mehr Aufwand in die Vorbereitung stecken möge.

Oftmals ist der einfache Weg dann aber doch das Prinzip Wundertüte, also einfach irgendwas beauftragen und nach einem Jahr feststellen, wieviel Energie man verbraucht hat und ob auch alles so warm wird, wie erhofft.


Der aufwendige Weg ist strukturiert. Auf die Feststellung der Eigenschaften und Vorlieben folgt dann die Grundlagenermittlung einer Gebäudeaufnahme und Heizlastberechnung. Bestehende Heizflächen bleiben nach Heizflächenauslegung erhalten oder werden teils angepasst, um den besten Kompromiss aus niedriger Vorlauftemperatur und Leistung zu finden. Damit sind auch gleich die Einstellwerte für den hydraulischen Abgleich gefunden, der bei geförderten Maßnahmen ohnehin zu erbringen ist.

Ab hier wird eine Allgemeinbeschreibung schwierig, da individuelle Lösungen ausgearbeitet werden.


Aber am Beispiel der häufig gewählten Luft-Wasser-Wärmepumpe soll bitte erkannt werden, dass der Aufwand hier noch weiter geht:

  • welche Baugröße?
  • welcher Bivalenzpunkt?
  • welcher Taktpunkt?
  • welches Warmprofil passt zum Haushalt?
  • mit Pufferspeicher? zwei Speicher? mit welchem Volumen?
  • mit Photovoltaik? mit Akku?


Die Baugröße finden wir ganz klassisch über die Konstruktion der Gebäudekennlinie in die Leistungskurven der technischen Datenblätter.

Für die Fragen des Verbrauchs, der Taktzahl, der effektiven Jahresarbeitszahl, der Verdichterbetriebsstunden, des Versorgungsdefizits , usw. hilft uns die Simulation mehrerer Varianten. Dazu erfahren Sie mehr in der Anlagensimulation.


Die Förderung von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden


  • Förderprogramm: BEG Bundesförderung Effiziente Gebäude
  • Durchführer: KfW
  • Programm: 458
  • Antragstellung erfolgt durch: Antragsteller selbst, keine Bevollmächtigung möglich
  • Portal: meine KfW.de, Antragsteller legt Account an
  • benötigt wird initial: BzA Bestätigung zum Antrag von Heizungsbauer oder Energie-Effizienz-Experte, Bestätigung über Liefer- und Leistungsvertrag mit aufhebender oder aufschiebender Wirkung, weitere Belege je nach Konstellation
  • benötigt wird final: VdZ-Formular über durchgeführten hydraulischen Abgleich, BnD Bestätigung nach Durchführung von Heizungsbauer oder Energie-Effizienz-Experte, Rechnungs- und Zahlungsbelege, Identifizierung, weitere Nachweise je nach Konstellation
  • Förderfähige Kosten: 30.000,- Euro für die erste Wohneinheit, weitere gestaffelt
  • Zuschuss: 30% Basis plus mehrere Boni, max. 70%