Energieausweis

Sie brauchen eine GEG-konforme energetische Bewertung Ihrer Immobilie für Verkauf, Vermietung oder als Nachweis für die Bank









nach dem Verbrauch


ist eine auf dem freien Markt niedrigpreisig angebotene Variante, die für selektierte Gebäude zulässig ist und den Verbrauch der vergangenen drei Jahre aufbereitet.


Diese Variante bekommen Sie bei mir nicht, ich bitte um Verständnis.


nach dem Bedarf


diese Variante ist uneingeschränkt anwendbar. Auch hier wird die Energiebilanz angewendet.

Grundlagen sind:

  • Bestandspläne
  • ersatzweise Aufmaß des Gebäudes bei fehlenden Plänen
  • gerne weiter Unterlagen, z.B. urspr. Wärmeschutznachweis, Baubeschreibung, Statik, alte Fotos
  • (zumindest ungefähres) Jahr der Errichtung
  • Schornsteinfeger-Messprotokoll bei Verbrennern
  • eine örtliche Begehung durch mich mit Aufnahme relevanter Daten


Für den Ausweis wird von mir eine Registrier-Nr. beim DIBt - Deutsches Institut für Bautechnik beantragt und dem Ausweis zugeordnet.


Ich erstelle Bedarfsausweise für

  • Wohngebäude
  • Nichtwohngebäude
  • Wohn- und Geschäftshäuser / gemischte Nutzung


Hierzu bedarf es der bei mir vorliegenden Ausstellungsberechtigung gem. §88 GEG


Sofern es sich um ein Wohn- und Geschäftshaus handelt, können für jede Nutzung eigene Ausweise nötig werden (1x Wohn-; 1x Nichtwohn-), auch wenn es sich um eine gemeinsame bauliche Errichtung handelt. Die Entscheidung darüber, ob es sich um zwei getrennte Bewertungen, oder um eine Einvernahme der einen durch die andere Nutzung wegen geringer Anteiligkeit handelt, entscheide ich im Einzelfall nach örtlicher Begehung.


Der Energieausweis wird immer dann benötigt, wenn der Niesbrauch übergeht, also bei Vermietung, Verkauf, Verpachtung, usw.

Eine Neuausstellung wird nötig, wenn das Gebäude erheblich verändert wird, z.B. bei Heizungstausch mit Änderung des Energieträgers.


Energieausweise sind für zehn Jahre gültig.


Keine Ausweise benötigen:

  • Gebäude mit Denkmalschutz
  • Kirchen

Infobox Energiebilanz


Die Energiebilanz ist das zentrale Instrument zur energetischen Bewertung eines Gebäudes und findet immer Anwendung bei:


  • Sanierung eines Bestandgebäudes zum Effizienzhaus
  • Klimafreundlicher Neubau
  • Wärmeschutznachweis gem. LBauO im Bauantragsverfahren
  • Energieausweis nach dem Bedarf



Ein Wohngebäude wird über zwei wesentliche energetische Eigenschaften definiert:

  • Primärenergiebedarf qP
  • Hüllflächenkennwert H´T


Beide Werte werden für jedes Gebäude individuell ermittelt.  Beide Anforderungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.


Parallel wird immer das architekturgleiche Referenzgebäude erstellt, das aber die Eigenschaften besitzt, wie im GEG vorgegeben. Der Vergleich des bilanzierten Projektgebäudes mit dem Referenzgebäude ergibt schließlich die Bewertung, ob die Anforderungen erfüllt sind.


Grundlagen sind:

  • GEG Gebäudeenergiegesetz definiert die Anforderungen
  • DIN V 18599 reglementiert die Bilanzierungsanwendung.


Der qP-Wert wird wesentlich bestimmt von:

  • Energieträger: Strom, Gas, Öl, Biomasse, Solarenergie, Wasserstoff, Netzwärme, auch Kombinationen, sonstige
  • Anlagentechnik, wie Brennwertnutzung, Leitungs- und Armaturendämmung, Leitungslängen u. -verläufe, Zirkulationen, Variationen bei Wärmepumpen u. dgl. m.
  • den Eigenschaften des Gebäudekörpers, also H´T-Wert


Der H´T-Wert wird wesentlich bestimmt von:

  • der Kubatur/Architektur
  • dem Verhältnis aus Oberfläche und Volumen
  • den U-Werten der Bauteile (Wärmeschutzqualitäten)
  • dem Wärmebrückenzuschlag
  • der Luftwechselrate
  • der Luftdichtheit des Gebäudes
  • einer optionalen Wärmerückgewinnung der Lüftung


Das " Zwei-Kennwerte-System" erlaubt gewisse Freiheitsgrade in der Konfiguration eines Gebäudes. So können einzelne Defizite durch Übererfüllung an anderer Stelle ausgeglichen werden. Diese Neuerung wurde erstmals im Jahr 2002 mit dem Vorgänger des GEG, der EnEV Energieeinsparverordnung eingeführt.


Zur Energiebilanz gehört auch der Nachweis des Sommerlichen Wärmeschutzes, also die Begrenzung der Raumerwärmung über die Fenster durch die Sonne.