Klimafreundlicher Neubau

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KFN - Klimafreundlicher Neubau


Dazu werden die Anforderungen des Neubaus übererfüllt zum Effizienzhaus 40


und


die LCA/Ökobilanz ergibt ein CO2-Äquivalent von pauschal  max. 24 kgCO2/m²NGF,a.


Beide Anforderungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.


Die hohen Anforderungen sind praktisch nur erfüllbar über:

  • niedrigste U-Werte in allen Bauteilen
  • kompakte Bauweise
  • geringer Einsatz energieaufwendiger Baustoffe wie Beton oder Ziegel
  • hoher Einsatz von Holz und Holzwerkstoffen als CO2-Gutschrift
  • keine Biomasseverbrennung / Öfen
  • Photovoltaikanlagen als CO2-Gutschrift
  • Wärmebrückeneinzelnachweis
  • Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
  • Blower-Door-Test
  • Kältemittel der Wärmepumpen möglichst mit klimafreundlicher Deklaration, z.B. R290


Bei der LCA - Life-Cycle-Assessment, oder auch Ökobilanz genannt, wird abweichend zur Energiebilanz nicht auf die "Nutzfläche" = Energiebezugsfläche der thermischen Hülle, sondern auf die NGF - Nettogrundfläche gem. DIN 277 bezogen.

Weiterhin werden die Bilanzgrenzen nicht entlang der Maßbezüge der thermischen Hülle geführt, sondern darüber hinaus. D.h., dass auch die Massen von Fundamenten, Bodenplatten, Außenputzen, Innenwänden, Geschossdecken, Dachüberständen, teils sogar Garagen, mit bewertet werden.




Infobox Energiebilanz


Die Energiebilanz ist das zentrale Instrument zur energetischen Bewertung eines Gebäudes und findet immer Anwendung bei:


  • Sanierung eines Bestandgebäudes zum Effizienzhaus
  • Klimafreundlicher Neubau
  • Wärmeschutznachweis gem. LBauO im Bauantragsverfahren
  • Energieausweis nach dem Bedarf



Ein Wohngebäude wird über zwei wesentliche energetische Eigenschaften definiert:

  • Primärenergiebedarf qP
  • Hüllflächenkennwert H´T


Beide Werte werden für jedes Gebäude individuell ermittelt.  Beide Anforderungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.


Parallel wird immer das architekturgleiche Referenzgebäude erstellt, das aber die Eigenschaften besitzt, wie im GEG vorgegeben. Der Vergleich des bilanzierten Projektgebäudes mit dem Referenzgebäude ergibt schließlich die Bewertung, ob die Anforderungen erfüllt sind.


Grundlagen sind:

  • GEG Gebäudeenergiegesetz definiert die Anforderungen
  • DIN V 18599 reglementiert die Bilanzierungsanwendung.


Der qP-Wert wird wesentlich bestimmt von:

  • Energieträger: Strom, Gas, Öl, Biomasse, Solarenergie, Wasserstoff, Netzwärme, auch Kombinationen, sonstige
  • Anlagentechnik, wie Brennwertnutzung, Leitungs- und Armaturendämmung, Leitungslängen u. -verläufe, Zirkulationen, Variationen bei Wärmepumpen u. dgl. m.
  • den Eigenschaften des Gebäudekörpers, also H´T-Wert


Der H´T-Wert wird wesentlich bestimmt von:

  • der Kubatur/Architektur
  • dem Verhältnis aus Oberfläche und Volumen
  • den U-Werten der Bauteile (Wärmeschutzqualitäten)
  • dem Wärmebrückenzuschlag
  • der Luftwechselrate
  • der Luftdichtheit des Gebäudes
  • einer optionalen Wärmerückgewinnung der Lüftung


Das " Zwei-Kennwerte-System" erlaubt gewisse Freiheitsgrade in der Konfiguration eines Gebäudes. So können einzelne Defizite durch Übererfüllung an anderer Stelle ausgeglichen werden. Diese Neuerung wurde erstmals im Jahr 2002 mit dem Vorgänger des GEG, der EnEV Energieeinsparverordnung eingeführt.


Zur Energiebilanz gehört auch der Nachweis des Sommerlichen Wärmeschutzes, also die Begrenzung der Raumerwärmung über die Fenster durch die Sonne.