Energieausweise

Wohn- & Gewerbegebäude



Unter Aufsicht des
Deutschen Instituts für Bautechnik DIBt und der Landesbehörden

Ich werde immer wieder gefragt, was denn drinsteht, im Energieausweis? Und was bedeutet das im Einzelnen?

Das Muster ist ein kommentiertes PDF-Dokument und schafft Klarheit
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Teil 1: Wohngebäude

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Teil 2: Nichtwohngebäude mit Aushang und Zonengrundrissen

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Aktuell gelten folgende Pflichten für den Anbieter einer Immobilie:
  • Vorhaltung des Ausweises spätestens zum Besichtigungstermin
  • Seit 1. Mai 2015: Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

Die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen sind:

  • Art des Energieausweises (Bedarf oder Verbrauch)
  • spezifischer Endenergiebedarf in [kWh/m²a]
  • Wesentlicher Energieträger (z.B. Heizöl, Erd- od. Flüssiggas, Holzpellets, Scheitholz, Strom-Mix oder -Sondertarif, Nah- o. Fernwärme, usw.)
  • Baujahr des Gebäudes
  • Energieeffizienzklasse (A+,A, B, C, D, E, F, G, H, gemeint ist die Klasse bezogen auf die Endenergie)
Bitte beachten:
  • das Anbieten von Immobilien ohne Angaben aus dem Energieausweis in der Anzeige und
  • das Anbieten von Immobilien ohne Energieausweis
sind Ordnungswidrigkeiten! Das Thema Energieausweis ist in der Energiesparverordnung EnEV geregelt. Dies ist eine vom Gesetzgeber erlassene Verordnung und damit verbindlich und verpflichtend.

Unterscheidung nach der Nutzung

Der Verordnungsgeber unterscheidet zwischen Wohn- und Nicht-Wohngebäuden. Es kann auch eine Kombination beider Arten in einem Gebäude geben, z.B. im  "Wohn- und Geschäftshaus", wie man sie aus Fußgängerzonen kennt (unten Ladenlokal, oben Wohnungen). In diesem Fall sind zwei Ausweise erforderlich, um das gesamte Gebäude zu bewerten.

Unterscheidung nach Bedarf und Verbrauch
  • Nach Bedarf: Energetische Berechnung des Gebäudes, aufwendig aber genau. Das Verhalten der bisherigen Bewohner hat keinen Einfluss.
  • Nach bisherigem Verbrauch: Verwendung vorhandener Verbrauchsaufzeichnungen. Einfach, aber praktisch nicht aussagekräftig. Das Verhalten der bisherigen Bewohner beeinflusst die Werte.
Gibt es eine Wahlfreiheit?
  • Bis 30.09.2008 bestand eine Wahlfreiheit zwischen dem Bedarfs- und dem Verbrauchsausweis aufgrund einer Übergangsregelung.
  • Ab 01.10.2008 hängt die Auswahl von folgenden Kriterien ab: Art des Hauses, Anzahl der Wohneinheiten, Zeitpunkt des Bauantrages und dem Modernisierungsstandard im Bezug auf die WSchV 1977.
  • Der Bedarfsausweis kann immer ausgestellt werden.
Welche Fristen gibt es?
  • Wohngebäude vor Baujahr 1965: Bis 1. Juli 2008
  • Wohngebäude nach Baujahr 1965: Bis 1. Januar 2009
  • Nicht-Wohngebäude: Bis 1. Juli 2009
  • Seit 1. Juli 2009: Die Fristen sind abgelaufen. Die Pflicht besteht für alle Gebäude.
Wie lange ist er gültig?

Die Gültigkeit für Energieausweise bei bestehenden Gebäuden erlischt:
  • nach zehn Jahren, oder
  • wenn das Gebäude erheblich verändert wird
Was muss man noch wissen?

Energieausweise werden für ein Gebäude ausgestellt, nicht für einzelne Wohneinheiten innerhalb eines Gebäudes.

Die vorgenannten Aussagen gelten ausschließlich für bestehende Gebäude. Wärmeschutznachweise für Neubauvorhaben im Zuge eines Bauantrages unterliegen abweichenden Regelungen.