Ing.-Büro für Haus- und Energietechnik 


KfW - Sachverständigen - Nachweise

  

Wir sind gem. §21 EnEV ausstellungsberechtigt für Energieausweise für alle bestehenden Gebäude und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als Gebäude-Energieberater zugelassen. Damit sind wir gem. den Richtlinien der KfW-Förderbank im Antragsverfahren nachweisberechtigt
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Neue KfW-Programme ab 1. Oktober 2009

Die KfW-Bankengruppe passt ihre Förderprogramme an die ab 01.10.2009 geltende Energieeinsparverordnung EnEV2009 an.

Die Programme orientieren sich direkt an den Grenzwerten der Gebäude für den Primärenergiebedarf und für den Transmissionswärmeverlust.


KfW-Effizienhaus KfW-130 EnEV2009 (etwa wie KfW-100 EnEV2007)
Primärenergie: wie Neubau, plus max. 30%
Gebäudehülle: wie Neubau, plus max. 45%
Bis 30.06.2010

KfW-Effizienhaus KfW-115 EnEV2009
Primärenergie: wie Neubau, plus max. 15%
Gebäudehülle: wie Neubau, plus max. 30%

KfW-Effizienhaus KfW-100 EnEV2009 (etwa wie KfW-70 EnEV2007)
Primärenergie: wie Neubau
Gebäudehülle: wie Neubau, plus max. 15%

KfW-Effizienhaus KfW-85 EnEV2009
Primärenergie: wie Neubau, minus min. 15%
Gebäudehülle: wie Neubau
Bis 30.06.2010

KfW-Effizienhaus KfW-70 EnEV2009
Primärenergie: wie Neubau, minus min. 30%
Gebäudehülle: wie Neubau, minus min. 15%

KfW-Effizienhaus KfW-55 EnEV2009
Primärenergie: wie Neubau, minus min. 45%
Gebäudehülle: wie Neubau, minus min. 30%
ab 2010

Ausführliche Informationen unter: KfW-Foerderbank.de

Marktanreizprogramm
Förderstelle: KfW Förderbank und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Basisförderungen für thermische Solaranlagen, Biomasseanlagen, hocheffiziente Wärmepumpen
Zusätzliche Boni für Kesseltausch, regenerative Kombination, Effizienz, Solarpumpen, Umwälzpumpen
Weitere Informationen und Richtlinien: www.bafa.de

Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort
Förderstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Zuschuss zum Beratungshonorar des Energieberaters
Objekte: Wohngebäude bis 1994
Ein- und Zweifamilienhäuser: 300,- Euro
Mindestens drei Wohneinheiten: 360,- Euro
Weitere Informationen und Richtlinien: www.bafa.de

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